mangelnde Patientenaufklaerung Gelsenkirchen

:: PRESSEMITTEILUNGEN ZUM THEMA "BEIN - AMPUTATION III" ::

Recklinghäuser-Zeitung vom 23. November 2006 – Beinamputation III

130 000 € SCHMERZENSGELD GEFORDERT

Landgericht: Seniorin (72) wird nach Blasen-OP ein Teil des Dünndarms entfernt und dann das rechte Bein


Es ist nicht ungewöhnlich, dass bei älteren Menschen die Blase drückt. Die vergleichsweise milde frühere Beschwernis nachts öfter aus dem Bett zu müssen, ist jedoch für eine 72-Jährig nichts im Vergleich zu ihrer aktuellen körperlichen Verfassung. Nach einer Blasenoperation mussten Ärzte der Seniorin einen Teil des Dünndarms entfernen und das rechte Bein amputieren.

Vor der 6. Zivilkammer des Landgerichtes Bochum ist eine Klage der Oer-Erkenschwickerin gegen ein Recklinghäuser Krankenhaus anhängig. Die 72-Jährige wirft dem Krankenhaus Behandlungsfehler und eine nicht ausreichende Patientenaufklärung vor, die Anwälte der Gegenseite bestreiten dies. Im gestrigen Prozessauftakt zeigte sich, dass Gutachten benötigt werden und womöglich auch Zeugen zu hören sind. Bis zu einer Fortsetzung des Verfahrens kann ein Jahr ins Land gehen.

Vertreten wird die Oer-Erkenschwickerin von Stefan Hermann, Fachanwalt für Medizinrecht aus Marl. Er fordert im Namen der Seniorin 130 000 Euro Schmerzensgeld und die Feststellung, dass Spätfolgen nicht auszuschließen sind. „Mir kommt es nicht auf den Profit an“, sagt die 72-Jährige, „mein Leben hat sich schlagartig verändert. Für mich, für meinen Mann und die Kinder ist alles anders geworden. Ich war sportlich, ging gerne schwimmen. Jetzt bin ich völlig zerschnitten und mein Bein ist weg…“

Ursächlich für die Leidensgeschichte seiner Mandantin, so Hermann im Gespräch mit der Stimberg Zeitung, sei die fehlerhafte Operation zur Blasen-Anhebung“ im April 2005 in dem Recklinghäuser Krankenhaus. Eine zur Stabilisierung eingesetzte Schlinge habe sich um den Dünndarm gelegt und ihn nach und nach abgeschnürt-40 Zentimeter Darm hätten daraufhin entfernt werden müssen. Und bei dieser Operation sei ein blutverdünnendes Medikament dem Körper über einen zu kurz bemessenen Zeitraum zugeführt worden. Stefan Hermann: „Statt über 24 Stunden ist das in zwei Stunden durchgelaufen. So kam es zu einer Unterversorgung mit dem Medikament.“ In der Folge hätten sich die Thromben gebildet, nach einem Krankenhauswechsel sei weder in der Marler Paracelsus Klinik noch in der Uni-Klinik Düsseldorf das rechte Bein der 72-Jährigen zu retten gewesen.

„Diese zweite Operation war nur wegen des fehlerhaften ersten Eingriffes notwendig“, sagt Stefan Hermann. „Ich war bei allen Aufklärungsgesprächen dabei. Von Stabilisierungsbändern war nie die Rede. Es hieß, dass es keine Garantie dafür gibt, dass eine Blasenanhebung eine Verbesserung bringt – aber auch keine Verschlechterung“, so der Sohn der 72-Jährigen gestern, „sonst hätte meine Mutter das doch nicht machen lassen.“

Eine Stellungnahme zu dem Verfahren war gestern von den Prozessvertretern des Recklinghäuser Krankenhauses nicht zu bekommen.

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Das Neue Blatt Nr. 10 vom 01. März 2006 - Amputation III

BEIN AMPUTIERT NACH HARMLOSER BLASEN-OP

Immer wieder gibt es Pannen bei Klinik-Aufenthalten. Nicht selten dramatischem Ausgang. Heinz Homann (74) kann seine Tränen kaum zurückhalten: „Es ist so furchtbar. Meine Frau ist hilflos. Ich selbst bin seit meinem Herzinfarkt auch gebrechlich. Und jetzt ist Margot sogar gezwungen, bei unserem Sohn zu leben!“

Denn seine geliebte Frau kann nicht mehr allein laufen, braucht jemanden, der ihr bei jeder Kleinigkeit zur Hand geht: Ihr musste das Bein unterhalb des Knies amputiert werden, sie sitzt seit vergangenem Jahr im Rollstuhl. „Ein klarer Fall von Ärzte-Pfusch“, glaubt ihr Rechtsanwalt Stefan Hermann (40) aus Marl. „Aufgrund fehlerhafter Behandlung mit einem Blutverdünnungsmittel bildeten sich drei Thrombosen, die nicht erkannt wurden und schließlich zur Amputation führten.“

Rückblick: Am 25. April 2005 wurde bei Margot Homann operativ die Blase angehoben. Das Problem dabei: Weil die 71-Jährige schon lange mit Bypässen in ihren Beinen lebt, muss sie ein Blutverdünnungsmittel nehmen. Eine Operation wäre mit diesem Medikament allerdings nicht möglich gewesen – sie wäre verblutet. Daher wurde sie drei Tage vor der OP auf ein weniger stark wirkenden Mittel umgestellt. „Zu Anfang wurde mir das auch richtig verabreicht“, erzählt die Rentnerin, „es ging mir gut. Aber am 1. Mai lief etwas schief. Statt wie üblich in 24 Stunden, war die gesamte Infusion schon nach drei Stunden durchgelaufen!“ Niemand bemerkte diesen Fehler. Margot Homann war über viele Stunden unversorgt, ihr Blut nicht ausreichend verdünnt. So bildeten sich Thromben.

Zu allem Unglück stellten sich auch noch Komplikationen ein. Eine weitere OP war notwendig. Dabei verschloss sich der Bypass im rechten Bein such die gelösten Thromben. Das Bein war nicht mehr zu retten und musste amputiert werden. Seitdem ist Margot Homann komplett auf die Hilfe ihres Sohnes angewiesen. „Wenn Michael nicht wäre – ich glaube, ich wäre schon tot“, sagt die alte Dame. Nichts kann sie mehr allein. Weder zur Toilette gehen, noch jemals wieder mit ihrem Mann durch ihr geliebtes Oer-Erkenschwick bummeln. Anwalt Hermann rechnet mit einer hohen Entschädigung. „Das bringt mir zwar nicht mein Bein zurück“, sagt die Rentnerin, „aber es geht um Gerechtigkeit“, bleibt sie resolut.

Das betreffende Krankenhaus will derzeit zu den Vorwürfen keine Stellung nehmen, ist aber „um Aufklärung bemüht“.

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